Derzeit gilt die "2-G Regel" im Unterricht. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Person.
Wenn alle Personen, die am Unterricht teilnehmen (das sind normalerweise nur der/die Schüler/in und ich) geimpft, genesen oder getestet sind, besteht keine Maskenpflicht!
Das bedeutet im Klartext: Wer durchgeimpft ist oder jünger als 16 J. ist, hat keine Einschränkungen im Unterricht.